Allgemeine Nutzungsbedingungen

für die Neue Lausitz (Stand Januar 2023)

§ 1. Geltung

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Förderbrücke Media UG (nachfolgend „Förderbrücke“ genannt) und dem Lizenznehmer des Nachrichtendienstes Neue Lausitz gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen. 
  2. „Lizenznehmer“ ist der Vertragspartner der Förderbrücke. Lizenznehmer kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. 
  3. „Berechtigter Nutzer“ ist eine natürliche Person, die durch den Lizenzvertrag zur Nutzung der Neuen Lausitz berechtigt ist. 

§ 2. Anmeldung 

  1. Neue Lausitz ist ein online verfügbarer, wöchentlich erscheinender Nachrichtendienst, der relevante Informationen zum Strukturwandel in der Lausitz in einem E-Mail-Briefing an seine Lizenznehmer verschickt. Der Zugriff ist ausschließlich berechtigten Nutzern erlaubt. 
  2. Mit der Bestellung über neuelausitz.de werden Name, Adresse und E-Mail des Lizenznehmers für die Laufzeit des Vertrags gespeichert. 
  3. Neue Lausitz bietet eine kostenlose Testphase an. Diese endet automatisch. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, per E-Mail von der Förderbrücke kontaktiert zu werden. 
  4. Der kostenpflichtige Lizenzvertrag zwischen der Förderbrücke und dem Lizenznehmer kommt erst zustande, wenn die Förderbrücke die Bestellung bestätigt. 
  5. Für alle Lizenzen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
  6. Die Förderbrücke ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 
  7. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind jederzeit einzusehen unter neuelausitz.de/anb.   

§ 3. Widerrufsrecht 

  1. Neue Lausitz räumt Lizenznehmern ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung ein. 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Förderbrücke Media UG, Stadtpromenade 6, 03046 Cottbus, E-Mail: abo@neuelausitz.de, informieren. 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Förderbrücke alle geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen ab Ihrer Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. 

§ 4. Zahlung 

  1. Lizenzgebühren sind im Voraus zu entrichten und sofort fällig. Der Lizenznehmer hat die Wahl zwischen monatlicher, quartalsweiser oder jährlicher Abrechnung. 
  2. Alle Preise verstehen sich, soweit sie nicht ausdrücklich als Nettopreise bezeichnet sind, jeweils inklusive der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 
  3. Zur Zahlung kann der Lizenznehmer zwischen SEPA-Lastschrift und Rechnung wählen. 
  4. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Zahlungsbelege in elektronischer Form per E-Mail gesendet werden.  
  5. Befindet sich der Lizenznehmer mit der Zahlung in Verzug, behält sich die Förderbrücke das Recht vor, ab der zweiten Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. 

§ 5. Nutzung 

  1. Der Lizenznehmer bestimmt die berechtigten Nutzer gemäß Lizenzvertrag durch Benennung von E-Mail-Adressen gegenüber der Förderbrücke. Eine Weitergabe von Inhalten an unberechtigte Dritte sowie Vervielfältigung sind untersagt. 
  2. Automatische Verteiler und manuelle Weiterleitung sind untersagt. 
  3. Die Förderbrücke behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, mit Ausnahme der Kernnutzungsmöglichkeiten oder der Einführung neuer Verpflichtungen für den Nutzer, ohne dass dies durch Gesetz oder Rechtsprechung verlangt wird. 
  4. Die Förderbrücke ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird. 

§ 6. Haftung 

  1. Die Förderbrücke hat das Nichterscheinen aufgrund von Leistungsstörungen im Internet sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. 
  2. Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

§ 7. Kündigung 

  1. Der Lizenzvertrag gilt auf unbestimmte Dauer. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an abo@neuelausitz.de
  2. Die Förderbrücke behält sich vor, den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Inhalte an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. 

§ 8. Gerichtsstand 

  1. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus der regelmäßigen Nutzung der Neuen Lausitz resultieren, ist Cottbus, sofern es sich bei dem Lizenznehmer um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.